Gutachtenaufträge

Gutachten werden auf offizielle Bestellung/Aufforderung von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Justizbehörden und Trägern von Forensischen Kliniken erstattet.
Gutachterliche Tätigkeit im Sinne eines “präsenten” Beweismittels (§§ 245, 220, 38 StPO) wird nur in Ausnahmefällen übernommen.
Möglich ist auch eine methodenkritische Beratung von Juristen im Hinblick auf vorliegende Gutachten. Absprachen bitte nicht durch die Betroffenen, sondern ihren anwaltlichen VertreterIn.

Anfragen zur Übernahme von Gutachten können Sie unter folgender Service-Telefonnummer vornehmen:

Tel. & Fax: 03831 348584

Schriftliche Anfragen senden Sie bitte nebst den notwendigen Unterlagen an meine Praxisadresse:

Langenstraße 24a - 18439 Stralsund oder per Mail an:

Auftraggeber werden gebeten, sich bei der Auftragsformulierung an der Qualitätscheckliste zu orientieren.